Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22. November 2024 sind nach unbenützten Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen. Dies mit Ausnahme der genehmigten Revision der Gemeindeordnung, welche dem obligatorischen Referendum untersteht (Urnenabstimmung erfolgt am 18.05.2025).