
|

|
|

|
|
|
Wie bereits im Monatsbulletin Dezember 2025 sowie über die Schaukästen (Aushänge) in der Gemeinde Uerkheim (Gemeinde/Volg), im Landanzeiger und über die Gemeindewebseite der Gemeinde Uerkheim informiert, passt die Einwohnergemeinde Uerkheim das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und den dazugehörigen Gebührentarif (neu «Kinderbetreuungsreglement der Einwohnergemeinde Uerkheim mit Tarifsystem») an. Das derzeit gültige Reglement stammt aus dem Jahr 2018 (Einführung; Verabschiedung im 2017).
Der Bevölkerung wurde vom 12. Januar bis 13. Februar 2026 die Gelegenheit gegeben, im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Unterlagen wurden auf der Homepage der Gemeinde Uerkheim veröffentlicht sowie am Schalter der Gemeindekanzlei zur Einsicht aufgelegt. Während der Mitwirkungsfrist sind vereinzelte, resp. wenige Rückmeldungen eingegangen. Während der Mitwirkungsfrist wurde die Gelegenheit und die Zeit genutzt, um die reglementarischen Bestimmungen durch den Rechtsdienst des zuständigen Departements Gesundheit und Soziales freiwillig überprüfen zu lassen. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 30. März 2026 die eingelangten Meldungen aus der Bevölkerung sowie die Inputs des Rechtsdienstes beraten, abgewogen und teilweise, sprich wo sinnvoll und anwendbar berücksichtigt. Beim anzupassenden Tarifsystem wurden gegenüber dem Mitwirkungsverfahren indes keine Anpassung vorgenommen. Die darin enthaltenen, vorgesehenen Tarifanpassungen erscheinen dem Gemeinderat weiterhin als angebracht, sinnvoll und richtig. Mit den betroffenen Eingabe-Stellen, sprich den Personen, welche an der Mitwirkung teilgenommen haben, wurde direkt Rücksprache genommen. In der Folge hat der Gemeinderat nun das definitive revidierte Reglement über familienergänzende Kinderbetreuung und den dazugehörigen Gebührentarif (neu «Kinderbetreuungsreglement der Einwohnergemeinde Uerkheim mit Tarifsystem») zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2026, mit Antrag um Genehmigung, verabschiedet.
Die abschliessende Synopse, in der die aktuelle und die revidierte Fassung gegenübergestellt werden, der Entwurf der angepassten Reglementsfassung sowie weitere zum vorliegenden Revisionsprozess gehörigen Unterlagen und Akten, liegen spätestens ab der offiziellen Aktenauflage vom 29. Mai 2026 bis 12. Juni 2026 – nach Möglichkeit früher – auf der Homepage der Gemeinde sowie am Schalter der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Gerne steht die Gemeindekanzlei bei Fragen oder Unklarheiten zu dieser Mitteilung unter 062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch zur Verfügung.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
|
Revision Reglement über familienergänzende Kinderbetreuung; Mitwirkungsverfahren bis und mit 13. Februar 2026 - Ausschreibung
Die Einwohnergemeinde Uerkheim passt das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und den dazugehörigen Gebührentarif (neu «Kinderbetreuungsreglement der Einwohnergemeinde Uerkheim mit Tarifsystem») an. Dies da das per 01.01.2018 erstmals erlassene Reglement, mit Bezug auf die bisher erlangten Erfahrungswerte, inhaltlich und strukturell Überholungsbedarf ausweist. Im Sinne einer für die Belange der Gemeinde Uerkheim Anwendbarkeit des besagten kommunalen Erlasses gilt die vorzunehmende Revision als klar angezeigt.
Die Gemeindekanzlei hat dazu eine Synopse (Gegenüberstellung der geltenden Fassung und der Revision) erarbeitet. Im Sinne einer offenen und freiwilligen Mitwirkung ist die Bevölkerung eingeladen, die Synopse, sprich die geplanten Anpassungen und somit das zur Einführung per 01.01.2027 (wenn möglich) geplante Reglement inklusive Tarifsystem (Anhang I) zu prüfen.
Die Mitwirkungsfrist dauert vom 12. Januar 2026 bis 13. Februar 2026. Bis und mit 13. Februar 2026 können somit entsprechende Eingaben aus der Bevölkerung entgegengenommen und geprüft werden.
Die Synopse kann hier nachfolgend über Gemeindewebseite geprüft oder heruntergeladen und/oder am Schalter der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Während der damaligen Mitwirkung bis 30.09.2025 einzusehende Akten (NICHT AKTUELL):
- Synopse Kinderbetreuungreglement - geplante Anpassungen (Verabschiedet GR: 24.11.2025)
- Aktuell gültige Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung
- Aktuell gültiges Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
- Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Aargau (SAR 815.300)
- Amtliche Publikation in Kurzform (Landanzeiger vom 08.01.2026)
- Ausführliche Amtliche Publikation (Homepage und Schaukasten vom 05.01.2026)
Gerne steht die Gemeindekanzlei bei Fragen oder Unklarheiten zu dieser Mitteilung unter 062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch zur Verfügung. |
|

|

|