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Aktuelle Regelungen

In der Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" sollen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist darauf zu verzichten.

Das Departements Gesundheit und Soziales (DGS) hat die Allgemeinverfügungen vom 20. und 26. Juli 2022 und damit das Feuerwerksverbot sowie das absolute Feuerverbot im Wald und am Waldrand per 7. September 2022 aufgehoben.

Verhaltensanweisungen beim Feuern

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Insbesondere sind folgende Massnahmen zu beachten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist
  • Löschwasser bereithalten

 Merkblatt "Verhalten bei Trockenheit"