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Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, das bestehende Verbotssignal, geltend für den Gemeindhaus-/Turnhallenplatz, bestehend seit dem Jahr 1974, an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Die offizielle Ausschreibung, resp. Publikation wird wie folgt vorgenommen:

Amtsblatt Kanton Aargau: 07.02.2024
Landanzeiger: 08.02.2024

Die Rechtsmittelfrist richtet sich nach der Veröffentlichung im Kantonalen Amtsblatt. Einsprachen gegen die erwähnte Verkehrbeschränkung können innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau, somit vom 08.02.2024 bis 08.03.2024 beim Gemeinderat Uerkheim eingereicht werden.

Hier gelangen Sie zur offiziellen amtlichen Publikation.

Bei Fragen oder Unklarheiten zur vorliegenden MItteilung steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne unter 062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch zur Verfügung.