Der Gemeinderat hat die Pflicht, aufgrund des bekannten traurigen Todesfalles unseres geschätzten Gemeinderatskollegen Andreas Ott selig und der damit bestehenden Vakanz im Gemeinderat, die daraus resultierende Ersatzwahl anzuordnen und umzusetzen.
Die dazugehörige amtliche Publikation gibt Auskunft über Anmeldeverfahren. Das dazugehörige Anmeldeformular (1x SitzGemeinderat; Ersatzwahl) kann ab sofort am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Gerne stellt Ihnen die Gemeindekanzlei Uerkheim (Tel. 062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch) auf Anfrage hin das Anmeldeformular in elektronischer Form zu.
- Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates vom 24. November 2024
- Anmeldeformular
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldungen für den 1. Wahlang zu den angezeigten Ersatzwahlen müssen bis spätesten zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, somit bis zum 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingehen, damit eine gültige Anmeldung vorliegt.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindekanzlei (062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch) gerne zur Verfügung. |
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