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Der Gemeinderat hat die Pflicht, aufgrund der ausführlich begründeten, bereits per 15.06.2026 erfolgten, Demission des geschätzten Alt-Gemeindepräsidenten Herbert Räbmatter und der damit bestehenden Vakanz im Gemeinderat sowie in Bezug auf das Amt der Gemeindepräsidentin/des Gemeindepräsidenten, die daraus resultierende Ersatzwahlen anzuordnen und umzusetzen.

Die dazugehörige amtliche Publikation gibt Auskunft über Anmeldeverfahren. Die dazugehörigen Anmeldeformulare (1x Sitz Gemeinderat - Ersatzwahl; 1x Sitz GemeindepräsidentIn) können ab sofort am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Gerne stellt Ihnen die Gemeindekanzlei Uerkheim (Tel. 062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch) auf Anfrage hin das Anmeldeformular in elektronischer Form zu.

- Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates sowie Gemeindepräsidentin/
  Gemeindepräsident vom 27.09.2026

- Anmeldeformular 1x Mitglied des Gemeinderates
- Anmeldeformular Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident

Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldungen für den 1. Wahlgang zu den angezeigten Ersatzwahlen müssen bis spätesten zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, somit bis zum 14. August 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingehen, damit eine gültige Anmeldung vorliegt.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindekanzlei (062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch) gerne zur Verfügung.