Der Gemeinderat hat die Pflicht, aufgrund der ausführlich begründeten, bereits per 15.06.2026 erfolgten, Demission des geschätzten Alt-Gemeindepräsidenten Herbert Räbmatter und der damit bestehenden Vakanz im Gemeinderat sowie in Bezug auf das Amt der Gemeindepräsidentin/des Gemeindepräsidenten, die daraus resultierende Ersatzwahlen anzuordnen und umzusetzen.
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldungen für den 1. Wahlgang zu den angezeigten Ersatzwahlen müssen bis spätesten zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, somit bis zum 14. August 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingehen, damit eine gültige Anmeldung vorliegt.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindekanzlei (062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch) gerne zur Verfügung.