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Baugesuch(e) Aktuell sind keine Baugesuche öffentlich ausgeschrieben. Während der öffentlichen Auflage (gestützt auf die §§ 60 und 95 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen des Kantons Aargau, Baugesetz) sind die Dokumente zum Baugesuch und/oder Projekt unter dem obenstehenden Link einsehbar. Die Dokumente können auch auf der Gemeindeverwaltung Uerkheim eingesehen werden.Gegen Baugesuche können innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendungen erhoben werden. Diese haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. |
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![]() 03. Oktober 2023 |
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![]() Gemeindeverwaltung 4813 Uerkheim ![]() ![]() ![]() |
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